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Sicherheit im Bürogebäude Worauf achten?

Treppenhaus

  • Der Fußboden darf nicht glatt sein.
  • Zum Transport schwerer Lasten, technische Geräte, Aktenstapel, müssen Hilfen benutzt werden, z.B. Körbe,
  • Im Treppenhaus dürfen keine Gegenstände lagern
  • Der Handlauf muss zur Benutzung geeignet sein: richtige Höhe, geeignete Oberfläche.
  • Der Handlauf muss benutzt werden

Büroräume

  • Kabel dürfen keine Stolperstellen bilden
  • Schubladen der Schränke und der Schreibtische dürfen keine Hindernisse in den Verkehrswegen sein
  • Schubladen und Auszüge von Büromöbeln sind unmittelbar nach Ihrer Benutzung wieder zu schließen
  • Regale müssen standsicher aufgestellt sein
  • Überladen einzelner Regalböden verhindern
  • Leiter und/ oder Tritte müssen in einwandfreiem Zustand sein
  • Die allgemeine Raumbeleuchtung muss eine ausreichende Ausleuchtung haben

Kaffeeküche

  • Die elektrischen Betriebsmittel/ Kabel sind regelmäßig zu überprüfen
  • Keine gemeinsame Lagerung von Getränken, Speisen und Reinigungsmitteln dulden
  • Wasserkocher und Kaffeemaschinen müssen standsicher sein
  • Auf Herdplatten dürfen keine Gegenstände (z.B. Wasserkocher) abgestellt werden
  • Stoss- und Verletzungsgefahren durch geöffnete Hängeschranktüren sind zu verhindern
  • Keine Lagerung von Flaschen u.ä. auf dem Fußboden

Büromaschinen und -geräte:

  • Anschluss- und Verbindungsleitungen in Möbeln müssen so geführt sein, dass sie nicht gequetscht und nicht durch scharfe Kanten oder bewegliche Teile beschädigt werden können.
  • Zwischenstecker (Doppel- und Dreifachstecker alter Bauart) dürfen nicht benutzt werden

S i c h e r h e i t s r e g e l n

  • Verkehrswege sind freizuhalten
  • Es darf keine Stolper- oder Sturzgefahr bestehen
  • Zum Erreichen von Ablagehöhen über 1,80 m sind geeignete Aufstiege zu benutzen
  • Eigenmächtige Veränderungen des Arbeitsplatzes dürfen nicht vorgenommen werden
  • Elektrische Maschinen und Geräte sind nach ihrer Benutzung auszuschalten (Brandgefahr)
  • Streichhölzer oder Tabakreste dürfen nur in nichtbrennbaren Aschenbechern abgelegt werden
  • Aschenbecher dürfen nicht in Papierkörben entleert werden.
  • Festgestellte Mängel und Schäden aller Art sind sofort dem betrieblichen Vorgesetzten zu melden.

Check nach Büroschluss

  • Geräte (PC, Kopierer und Laminierer) ausgeschaltet?
  • Schranktüren und Schubladen geschlossen?
  • Aschenbecher o.k. (Keine Glut oder brennende Zigarette)?
  • Stecker von Kaffeemaschine und Wasserkocher abgezogen?
  • Herd (Platten und Backofen) ausgeschaltet?
  • Wasserkräne zugedreht?
  • Fenster geschlossen/ verriegelt?
  • Beleuchtungskörper ausgeschaltet?

Jeder im Betrieb hat Verantwortung für die Arbeitssicherheit und allgemeine Sicherheit !

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