müssen je nach Brandgefahr und Größe einer Arbeitsstätte in unterschiedlicher Zahl vorhanden sein. Die Art der Löscher hängt von den brennbaren Stoffen (von fest bis gasförmig) im Betrieb ab. Wichtig ist, dass sie immer leicht zu erreichen sind. FEUERLÖSCHER müssen mindestens alle zwei (2) Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden. Über den nächst anstehenden Termin informiert die Prüfplakette am Gerät. Sind mehrere FEUERLÖSCHER vorhanden, sollten sie im Brandfall gleichzeitig eingesetzt werden. Arbeitssicherheitsbetreuung und -beratung Werner Bendig, 45665 Recklinghausen, Telefon: 02361 - 492403 - FAX: 02361 - 5828677
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