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Bildschirmarbeitsplatzverordnung
Gefährdungsermittlung/ Belastungen Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV)
Nicht mehr neu, aber immer noch aktuell ! Die in Brüssel erlassene EU-Bildschirmrichtlinie gilt seit 1997 auch in Deutschland. Nach ihr müssen Arbeitgeber auf Sehvermögen, körperliche Probleme und psychische Belastungen am Arbeitsplatz achten.
Seit dem 20. Dezember 1996 gibt es in Deutschland ein Gesetz, das für fast alle im Büro Tätigen von großer Bedeutung ist: Die bereits 1990 in Brüssel erlassene EU-BILDSCHIRMRICHTLINIE wurde in nationales Recht umgesetzt und heißt jetzt im schönen Amtsdeutsch - BILDSCHIRMARBEITSVERORDNUNG (BildscharbV). Sie gilt für alle Arbeitsplätze, die mit einem Bildschirmgerät ausgestattet sind.
Mit diesem Regelwerk erhalten nun alle Arbeitgeber, auch die des öffentlichen Dienstes, einen verbindlichen Maßnahmekatalog. Er verlangt erstmals eine Arbeitsplatzbeurteilung, die dazu verpflichtet, besonders auf das Sehvermögen, auf körperliche Probleme und auf psychische Belastungen zu achten.
Übergangsfrist An Bildschirmarbeitsplätzen, die bereits am 20. Dezember 1996 in Betrieb waren und es noch sind, müssen Maßnahmen getroffen werden, wenn an ihnen Leben oder Gesundheit der Beschäftigten gefährdet sind. Ergibt eine entsprechende Beurteilung, die laut Gesetz bis zum 21. August 1997 durchzuführen war, eine solche Gefährdung, so müssen diese Arbeitsplätze sofort umgestaltet werden.
Besteht die Gesundheitsgefährdung nicht, gewährt der Gesetzgeber für die Umstellung eine...
... Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 1999.
Es besteht auch dann Umstellungsbedarf, wenn ergonomische Grundregeln nicht eingehalten werden. Außerdem ist die BILDSCHIRMARBEITSVERORDNUNG uneingeschränkt bei Arbeitsplätzen anzuwenden, die neu eingerichtet oder wesentlich verändert werden.
Das neue, auf einer EU-Richtlinie beruhende Gesetz nennt nicht nur die Bedingungen für Bildschirm, Tastatur, Arbeitsstuhl sondern bezieht sich auch auf die Umgebung:
Platzbedarf, Beleuchtung, Reflexe und Blendungen, Lärm, Klima, Strahlungen und Feuchtigkeit.
Hinzu kommen Mindestvorschriften für die Software.
Es ist äußerst riskant, diese Pflichten nicht ernst zu nehmen!
Lassen Sie sich im Interesse der Unfall- und Schadensverhütung und zur Erfüllung der damit verbundenen gesetzlichen Forderungen unverbindlich beraten!
Die Eingabe von Daten mit der Tastatur erfordert für eine entspannte Oberkörperhaltung eine höhere Sitzposition bzw. niedrigere Arbeitshöhe als „ konventionelle “ Schreibtischarbeit. Wer die Möglichkeit hat, am Arbeitsplatz unterschiedliche Arbeitshöhen einzustellen (z.B. Winkelkom-binationen) sollte sie nutzen. Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, sollte man die Sitzhöhe des Stuhles verstellen und so jeweils für eine günstige Arbeitshaltung bei verschiedenen Tätigkeiten sorgen. Eine falsche Sitzhaltung (Rundrücken) kann zu einer Vielzahl von Beschwerden führen.
Falsche Sitzhaltung (Rundrücken)
Checkliste Bildschirmarbeitsplatz
1. Bildschirm 01 Ist der Bildschirm in der Höhe verstellbar sowie dreh- und neigbar? Ja/ Nein 02 Sind die Schriftzeichen gut lesbar? Ja Nein 03 Sind Helligkeit und Kontrast leicht einstellbar? Ja/ Nein 04 Ist das Bild flimmerfrei? Ja Nein 05 Ist die Bildschirmoberfläche entspiegelt? Ja/ Nein 06 Verursacht der Bildschirm störende Geräusche (Ventilator etc.)? Ja/ Nein
2. Stuhl 07 Ist der Stuhl in der Höhe verstellbar (ca. 42 – 55 cm)? Ja/ Nein 08 Hat der Stuhl eine günstig, geformte, gepolsterte, neigbare Sitzfläche? Ja/ Nein 09 Hat Stuhl eine hohe, ergonomisch geformte verstellbare Rückenlehne? Ja/ Nein 10 Ist der Stuhl kippsicher (mind. 5 Rollen)? Ja/ Nein
3. Tisch 11 Ist der Tisch mind. 80 cm tief und 120 cm breit? Ja/ Nein 12 Tisch höhenverstellbar (68-75 cm) oder feste Höhe von 72 cm? Ja/ Nein 13 Ist unterm Tisch genügend Beinfreiraum vorhanden? Ja/ Nein 14 Genügend Platz auf dem Tisch? Ja/ Nein 15 Ist auf dem Tisch genügend Platz für die Maus? Ja/ Nein
4. Tastatur 16 Ist die Tastatur frei beweglich? Ja/ Nein 17 Ist die Tastatur flach (in der Mitte nicht höher als ca. 3 cm)? Ja/ Nein 18 Ist die Beschriftung der Tasten gut lesbar (Farbe, Form)? Ja/ Nein 19 Sind die Tasten günstig gestaltet (leicht nach innen gewölbt)? Ja/ Nein
5. Fußstütze 20 Steht , falls erforderlich, zur Anpassung eine Fußstütze zur Verfügung Ja/ Nein 21 Hat die Fußstütze eine Mindestgröße von ca. 45 x 35 cm? Ja/ Nein 22 Ist die Fußstütze in der Höhe und Neigung verstellbar? Ja/ Nein 23 Ist die Fußstütze rutschfest? Ja/ Nein
6. Vorlagenhalter 24 Ist für häufiges Abtippen von Vorlagen ein Vorlagenhalter vorhanden? Ja/ Nein 25 Ist der Vorlagenhalter verschiebbar und verstellbar (Höhe + Neigung)? Ja/ Nein
7. Aufstellung 26 Steht der Bildschirm im rechten Winkel zum Fenster? Ja/ Nein 27 Steht der Bildschirm in einem ausreichenden Abstand zum Fenster? Ja/ Nein 28 Ist die Sehdistanz zum Bildschirm ausreichend groß (mind. 50 cm)? Ja/ Nein 29 Gibt es in der Umgebung des Bildschirmes große Helligkeitskontraste? Ja/ Nein 30 Sind Blendungen oder Spiegelungen durch Fenster ausgeschlossen? Ja/ Nein 31 Liegt die Bildschirmoberkante unterhalb der Augenhöhe? Ja/ Nein
8. Beleuchtung 32 Beleuchtung hell genug, daß von Vorlage gut abgelesen werden kann Ja/ Nein 33 Sorgt die Beleuchtung für eine gleichmäßige Helligkeit? Ja/ Nein 34 Sonnenschutzrollos etc. zum Verdunkeln vorhanden? Ja/ Nein 35 Sehbedingungen zufriedenstellend? Ja/ Nein
(A) > Sitze ich richtig?
- Setzen Sie sich bitte normal auf Ihren Arbeitsstuhl und testen Sie!
PUNKT 1: Meine Oberarme hängen locker herab und meine Unterarme bilden eine waagerechte Linie zur Tastatur, Oberarme und Unterarme sollen einen Winkel von 90 Grad oder mehr bilden. Stimmt/ Stimmt nicht (Nichtzutreffendes bitte durchstreichen!) PUNKT 2: Prüfen Sie dann Ihre Beine. Auch Ober- und Unterschenkel sollen einen Winkel von 90 Grad oder mehr bilden. Dabei soll es möglich sein, die Füße ganzflächig aufzustellen. Stimmt/ Stimmt nicht (Nichtzutreffendes bitte durchstreichen!)
(B) > Bildschirm richtig eingestellt?
- Ihr Bildschirm soll nicht flimmern, damit Sie keine Kopfschmerzen bekommen!
Schauen Sie bitte 10 cm neben den Bildschirm und beobachten ihn, ohne die Augen zu bewegen. Wenn Sie ein Flimmern wahrnehmen: Versuchen Sie über die Regelung „ Helligkeit und Kontrast „ Das Bild flimmerfrei einzustellen. Gelingt das nicht: Negativ-/ Positivdarstellung wechseln!
(C) > Steht mein Bildschirm im " richtigen Licht " ?
1) Blicken Sie in Richtung Fenster, wenn Sie auf dem Bildschirm schauen? Ja/ nein 2) Spiegeln sich Fenster oder eine Leuchte im Bildschirm oder auf der Arbeitsfläche? Ja/ nein
Wenn Sie eine oder beide Fragen mit Ja beantwortet haben, werden Ihre Augen zu sehr belastet.
Stellen Sie den Bildschirm mit Blickrichtung parallel zum Fenster und so auf, dass das Licht der Leuchten von der Seite auf Ihren Arbeitsplatz fällt.
Arbeiten am Bildschirm
Anregungen zur Gesunderhaltung und Funktionstüchtigkeit will ich Ihnen mit den folgenden Informationen vermitteln.
Beleuchtung des Arbeitsraumes: Blendungen und Spiegelungen auf dem Bildschirm müssen von vornherein ausgeschlossen werden.
Das Erreichen Sie durch folgende Anordnung Ihres Arbeitsplatzes: Arbeitstisch und Monitor müssen im rechten Winkel zu Fenster stehen. Optimal wäre zudem Fensterferne, weil in einem gewissen Abstand von der natürlichen Lichtquelle ausgewogene Lichtverhältnisse herrschen. Ist eine Arbeitsplatzanordnung parallel zu Fenster nicht zu vermeiden, können durch vertikale Jalousien direkte Blendungen vermieden werden. Stableuchten an der Decke – möglichst Spiegelrasterleuchten – sollten parallel zum Fenster verlaufen. Der Bildschirm kontrastreich und flimmerfrei – Die Bildschirmoberfläche darf nicht reflektieren ! Um kurzfristigen Lichtreflexen ausweichen zu können, sollte der Monitor dreh- und neigbar sein. Die Zeichen sollten positiv (dunkel auf hellem Grund) dargestellt sein; Blau und Rot dürfen nur sparsam eingesetzt werden, da sie die Scharfeinstellung der Augen erschweren. Der Kontrast des Bildschirms muß regulierbar, die Zeichen müssen genügend groß und scharf sein, um aus ca. 45 bis 60 cm Entfernung gut gelesen werden zu können. Flimmerfrei ist bei einer Bildwiederholfrequenz von 70-90 Hz erreicht (Herstellerangaben beachten). Blendfreiheit im Arbeitsumfeld Bildschirmtisch-, -gehäuse, Tastatur, Vorlagenhalter müssen eine matte Oberfläche haben. Verwenden Sie für die Vorlagen kein glänzendes Papier oder Plastikfolien. Glänzende Vorlagen sind Augenkiller !
Weitere Informationen:
- Vorschrift: BGI 742 - Arbeitsschutzgesetz - Bildschirmarbeitsplatzverordnung
Bildschirmarbeitplatz Check- O n l i n e
Nachfolgender Schnelltest erleichtert Ihnen eine erste Einschätzung der Belastungssituation am Bildschirmarbeitsplatz. Zeigt Ihnen unser Ergo-Tacho Handlungsbedarf an, empfehlen wir Ihnen unsere Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung. Sie können sich auch von den Experten oder Expertinnen für Arbeitsschutz beraten lassen.
Mit bester Empfehlung
Arbeitssicherheitsberatung und -betreuung BENDIG, 45665 Recklinghausen, Telefon: 02361- 492403

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