Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und werden mit den versicherten Risiken Arbeitsunfall und Berufskrankheit in Verbindung gebracht. Man unterscheidet zwischen den so genannten gewerblichen Berufsgenossenschaften und den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.
Aufgaben
Die Aufgaben der Berufsgenossenschaften sind die Prävention, die Rehabilitation und die Entschädigung. Zur Prävention gibt es u.a. Ausbildungsmaßnahmen zum Arbeitsschutz (=Unfallverhütung und Gesundheitsschutz).
Nach Eintritt des Versicherungsfalles (Arbeits-, Wegeunfall oder Berufskrankheit) entschädigt die Berufsgenossenschaft den Versicherungsfall durch Übernahme der Kosten für die Heilbehandlung, Hilfsmittel, Medikamente und bei Verbleib einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in rentenberechtigender Höhe (ab 20 %) auch durch eine Rente an den Geschädigten oder an dessen Angehörige.
Berufsgenossenschaften erzielen keinen Gewinn. Die wesentlichen Entscheidungen werden durch paritätischmit Arbeitgeber- und Versichertenvertreter besetzte Gremien, den Vorstand und die Vertreterversammlung getroffen.
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