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Absturzsicherungen

Arbeitsplätze und Verkehrswege auf denen Gefahr für Personen durch Absturz besteht, sind entsprechend zu sichern. Wo Absturzsicherungen im Einzelfall notwendig sind, hängt von der möglichen Absturzhöhe in Verbindung mit den übrigen äußeren Umständen ab. Ihnen angepasst hat auch die Art der Absturzsicherung zu sein. z.B. Seitenschutz am Gerüstboden, Dachfanggerüst bei geeigneten Dächern, Anseilung oder Auffangnetze bei Montagearbeiten.

Absturzhöhe

Absturzsicherungen an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sind erforderlich:

  • Unabhängig von der Absturzhöhe: an oder über Wasser oder anderen Stoffen, in denen man versinken kann;
  • ab 1,00 Meter Absturzhöhe: an stationären Einrichtungen; an freiliegenden Treppenläufen und –absätzen, Wandöffnungen sowie an Bedienungsständen für Maschinen;
  • ab 2,00 Meter Absturzhöhe: an allen übrigen Stellen, wenn nicht die 3,00-Meter bzw. die 5,00-Meter-Genze gilt;
  • ab 3,00 Meter Absturzhöhe: auf Dächern;
  • ab 5,00 Meter Absturzhöhe: bei Mauern „ über die Hand “ und beim Arbeiten an Fenstern.

 

Absturzsicherungen an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sind auf Baustellen unabhängig von der Absturzhöhe  n i c h t  erforderlich:

  • wenn Arbeiten, deren Eigenart und Fortgang eine Sicherungseinrichtung oder –maßnahme nicht oder noch nicht rechtfertigen, z.B. Gerüstbauarbeiten, Arbeiten an und in Leitungsgräben oder Baugruben, von geeigneten Personen nach Einweisung und unter Aufsicht durchgeführt werden;
  • auf Flächen mit weniger als 20 Grad Neigung, z.B. Flachdächer, wenn sie mindestens 2,00 Meter von der Absturzkante entfernt liegen und abgegrenzt sind.

 

Abdeckungen

Abdeckungen als Sicherung von Personen gegen Absturz bzw. Hineintreten in Öffnungen in Böden, Decken und Dachflächen bis 20 Grad Neigung müssen

  • tragfest für die vorgesehene Belastung durch Begehen oder Befahren,
  • unverschiebbar, z.B. durch untergenagelte Hölzer, formschlüssige Rahmen und
  • möglichst bündig sein, um Stolperstellen zu vermeiden.

Die einwandfreie Beschaffenheit von Abdeckungen ist durch regelmäßige Kontrollen zu überprüfen.

Anstelle der Abdeckungen können auch Umwehrungen angebracht werden. 

Infoschrift „ Absturzsicherungen “

Arbeitssicherheitsberatung und –betreuung Werner Bendig, 45665 Recklinghausen 

 

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